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Aufsichtspflicht
Stets ist zu prüfen, ob der Aufsichtspflicht Genüge getan wurde.Einerseits bewirkt eine Verletzung der Aufsichtspflicht, dass Eltern für die Schäden, die ihre Kinder bei Verkehrsunfällen verursachen, haften. Andererseits ist es sogar denkbar, dass ein Kind wegen eines „Mitverschuldens“ eigene Schadenersatzansprüche verliert.»