Das heißt, man darf Haus bzw. Wohnung nur aus bestimmten Gründen verlassen: zum Einkaufen, zur Hilfeleistung, zum Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern sowie zum Aufenthalt im Freien, entweder zum Ausführen von Tieren oder zur „körperlichen und psychischen Erholung“.
Bild zeigt eine leere Seitengasse in Wien mit geschlossenen Geschäften und Restaurants.
DEBATTEWas bringt ein Lockdown zu Ostern?
Auch für Ein- und Ausreisen aus der Ostregion braucht es diese Begründungen.