Ausstattung: Zwei voneinander unabhängige Bremsen vorne und hinten sind vorgeschrieben, genauso wie eine Beleuchtungsanlage und eine Klingel.
Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine Versicherungsplakette. Deshalb vor Abfahrt prüfen, ob ein entsprechender Aufkleber als Nachweis angebracht ist.
Höchstgeschwindigkeit 20 km/h: Auch wenn theoretisch mehr Leistung vorhanden ist, die Leihräder müssen bei 20 km/h elektronisch abriegeln.
Gehwege sind tabu: Zum Schutz der Fußgänger dürfen Gehwege nicht mit E-Scootern befahren werden. Die Benutzung von Radwegen ist hingegen erlaubt. In Ausnahmefällen können Gehwege durch die Kommunen für E-Scooter freigeben werden. Für Köln sind gegenwärtig keine solchen Ausnahmeregelungen geplant.
Mindestalter: Der Gesetzgeber legt ein Mindestalter von 14 Jahren fest, die Sharing-Anbieter haben jedoch 18 Jahre in ihren AGB stehen.
Promille-Grenze: Beim Alkohol gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer. Das heißt konkret, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.
Kein Führerschein erforderlich: Ein Mofa-Führerschein oder ähnliches ist nicht erforderlich, um einen E-Scooter zu bewegen.
Keine Helmpflicht: Eine Helmpflicht besteht nicht, allerdings raten die Anbieter dazu, angesichts der Geschwindigkeit einen Helm zu tragen.