В Оффенбурге такого нет.
Steuerermäßigung
Die Hundesteuer ermäßigt sich auf Antrag um die Hälfte für
a) Hunde, die von Einzelwächtern bei der Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
b) Hunde, die die Schutzhundeprüfung III mit Erfolg abgelegt haben.
Für Kampfhunde/gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung gewährt.
Steuerbefreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von
a) Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig sind insbesondere Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „B1“, „aG“ oder „H“ besitzen.
b) Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
c) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gehalten werden, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.
d) Hunden von Forstbediensteten und von bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunde für den Forst- und Jagdschutz erforderlich sind.
e) Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird.
Für Kampfhunde/gefährliche Hunde wird keine Steuerbefreiung gewährt.