Müssen Kartons über die Rückgabefrist hinaus aufbewahrt werden?
"Wenn es um die zwei Jahre Gewährleistungsfrist geht, ist natürlich im Fall der Fälle wichtig nachweisen zu können, wann man das Produkt gekauft hat. Da ist es natürlich gut, wenn ich die Quittung und den Kassenbeleg habe. Aber wenn die Ware wirklich mangelhaft ist, dann spielt es keine Rolle, ob ich den Karton noch habe oder schon weggeschmissen hab", erklärt Peter Lassek, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale Hessen.
Außerdem wichtig: Bewahren Sie die Garantiekarte von Elekrogeräten auf. Diese befindet sich häufig im Karton und sollte zusammen mit dem Kassenbon zwei Jahre aufbewahrt werden. Nur so vermeiden Sie bei einer eventuellen Reklamation unnötige Diskussionen.
https://www.rtl.de/cms/rueckgabe-wie-lange-muss-ich-den-originalkarton-aufbewahren-4523117.html