Я там не могу найти про комендатский час наверное я слепой или гугло переводчик тупит(
Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt darüber hinaus:
Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
die Begleitung Sterbender,
Handlungen zur Versorgung von Tieren,
ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
An den Weihnachtstagen 24. – 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insb. Christmette).