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Betriebe, Ladengeschäfte, Unternehmen und Behörden bleiben am 1. April 2021 (Gründonnerstag) und am 3. April 2021 (Karsamstag) wie an den Osterfeiertagen geschlossen; am Samstag, den 3. April 2021, wird ausschließlich der
Lebensmittelhandel geöffnet.
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-23-maerz-2021/