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Voraussetzungen
• Qualifizierte Beschäftigung von mindestens 33 Monaten und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (A1)
• Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1) vorweisen können.
"Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse:
• Zeugnisse, Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise."