Вот из письма не совсем понятно...
Testergebnisse zur Verkürzung der Quarantäne müssen nicht zwingend bei uns vorlegt werden. Sofern das Testergebnis den unterstehenden Vorgaben entspricht, ist es ausreichend, wenn Ihnen persönlich das Testergebnis vorliegt.
Тут написано, что для укорачивания карантина результаты тестов отправлять не надо, если они соответствуют требованиям описанным ниже. Достаточно иметь этот результат при себе.
Дальше в пункте
B. Testpflicht написано про требования к тесту, который ты должен отправить после прилета в течении 48 часов. И там написано, что тест, сделанный дома не прокатит.
Die Testung darf
nur von geschultem Personal vorgenommen werden. Selbst oder von ungeschultem Personal durchgeführte Tests werden
nicht anerkannt
Но, есть отдельный пункт про карантин
C. Einreisequarantäne. Где нет каких-то требований к тому кто делает тест, а только к самому тесту
Eine Verkürzung der Quarantänedauer kann durch einen negativen Test auf SARS-CoV-2 frühestens nach 5 Tagen nach der Einreise erfolgen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EQV). Der Tag der Einreise ist dabei Tag 0 der Quarantäne, d. h. er wird bei der Quarantänedauer nicht mitgezählt. Eine Unterbrechung der Quarantäne zum Zweck und für die Dauer der Durchführung des Tests ist gestattet.
Das Testergebnis muss sich nach aktuellem Kenntnisstand (Stand: 18.01.2021) auf eine molekularbiologische Testung (insbesondere PCR, LAMP, TMA-Test) oder einen Antigen-Schnelltest (CE-zertifiziert oder anderweitig den Mindestkriterien der WHO entsprechend) stützen. Entscheidend sind immer die jeweils unter
www.rki.de/covid-19-tests aufgeführen Maßgaben.