Laut §630 BGB (Dienstverhältnis) bzw. §109 GewO (Arbeitnehmer) ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.
Das Arbeitszeugnis muss folgende Dinge enthalten:
- Formale Vorgaben nach §126 BGB
- Daten des Arbeitnehmers
- Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung
- Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
- Sozialverhalten
- Beendigungsgrund
- Schlussformel
- Datum
- Unterschrift