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Der Karfreitag ist ein rechtlich besonders geschützter "stiller Feiertag", an dem die Christen des Kreuzestodes Jesu gedenken. "Es ist unvorstellbar, dass die Menschen an diesem Tag einkaufen gehen, aber nicht in den Gottesdienst dürfen", betonten die evangelischen Landesbischöfe Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) und Frank Otfried July (Württemberg). "Wir fordern die umgehende Rücknahme der Ladenöffnungsmöglichkeit am Karfreitag."
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