Besonderheiten gibt es bei der Vermietung von Garagen und Stellplätzen: Werden dies gemeinsam mit einer Wohnung vermietet, sind die Erträge grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Werden sie hingegen unabhängig von einem Wohnraummietverhältnis separat vermietet, so sind sie umsatzsteuerpflichtig. Der Vermieter von Garagen hat allerdings die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer einstufen zu lassen: Solange seine Umsätze als Mini-Unternehmer jährlich 17.500 Euro nicht übersteigen, kann er sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.