Wann werden Schäden am Laminat vom Mieter bezahlt?
Eine normale Abnutzung muss nicht vom Mieter bezahlt werden, dies regelt der § 538 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings hat jeder Mieter die Pflicht, das zur persönlichen Nutzung überlassene Eigentum sorgsam zu behandeln. Beschädigt der Mieter einen Laminatboden also durch unsachgemäßen Umgang, kann daraus ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs.1 BGB entstehen. Ein Sachverständiger kann diese Möglichkeit im Auftrag des Vermieters prüfen.